WEG - MImmover

MImmoVer Peter Agel
MImmoVer Peter Agel
Makler - Immobilienverwalter (IHK)
Direkt zum Seiteninhalt
Basisleistungen der WEG-Verwaltung
Die Leistungen für die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft sind so individuell, wie das Gebäude selbst. Wir können daher hier nicht alle Leistungen aufführen. Gerne besprechen wir weitere Details bei Ihnen vor Ort.
Zu den Basisleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in den § 27 Absatz 1 + 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Basisleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

  • WIRTSCHAFTSPLAN
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder/Teileigentum.

  • JAHRESABRECHNUNG
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.

  • EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbe­reitungsmaßnahmen. Der Verwalter führt den Vor­sitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Nieder­schrift der Beschlüsse.

  • HAUSORDNUNG
Überwachung der Haus-/ Nutzungsordnun­gen

  • VERTRÄGE DER EIGENTÜMER
Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Auftragnehmern. Empfehlung, Verhandlung und Auftragsvergabe an Dienstleiter und die Überwachung der Leistungserstellung.

  • GELDVERWALTUNG
Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten)

  • RECHNUNGSKONTROLLE UND KLÄRUNG
Rechnerische Prüfung und Anweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rech­nungen, Hauswart- und Münzgeldkassen

  • BUCHFÜHRUNG
     Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung inclusive
Mahnwesen.

  • SOFORTMASSNAHMEN
    • Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringen­den Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
    • Versicherungsschäden
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemein­schaftseigentum.

  • SCHLÜSSELBESTELLUNGEN
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum

  • SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein ( TÜV )

  • Technische Kontrollen des Gemeinschaftseigentums
Früherkennung von Schäden und Missständen durch jährlich zweimalige Begehung und Sichtprüfung des Gemeinschaftseigentums.

  • ALLGEMEINE VERWALTUNG
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden









Zurück zum Seiteninhalt